Die EU-Kommission hält an ihrem Pflanzenschutzmittelverbot beim Greening fest. Abgeordnete aus dem EU-Agrarausschuss wollen dies verhindern.

Die EU-Kommission möchte zeitnah einen Rechtsakt vorlegen, der den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen verbietet. Die Sinnhaftigkeit dieser Entscheidung, ist sehr zweifelhaft. Durch diesen Rechtsakt verliert der Leguminosenanbau seinen Reiz für die Landwirte.
Leguminosen sind Pflanzen welche durch eine Symbiose mit Knöllchenbakterien Stickstoff aus der Luft binden können, was dazu führt, dass dort nur eine geringe Düngung notwendig ist, um vernünftige Erträge zu realisieren. Zu den Leguminosen zählen Pflanzen wie Ackerbohnen, Erbsen oder Luzerne. - Der Vorteil von diesen ist, dass sie heimische Eiweißpflanzen sind und somit Soja in der Fütterung ersetzen können, welches zum Großteil importiert werden muss.
Für den Landwirt sind die Leguminosen bislang eine interessante Variante ihre ökologische Vorrangfläche zu gestalten, welche notwendig ist, um einen Teil seiner Betriebsprämie zu erhalten (viele wundern sich: diese Zahlungen sind an Leistungen gekoppelt!!!).
Hierfür sind Leguminosen ideal, da der Landwirt die Fläche nicht stilllegt, sondern etwas sinnvolles produziert. Damit der Landwirt einen vernünftigen Ertrag erzielen kann und seine Leguminosen kostendeckend produzieren kann, ist es wichtig Pflanzenschutzmittel in angemessenem Maße einzusetzen.
Die Christdemokraten wollen von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen, was wir von der Jungen Union unterstützen. Wir sehen den Anbau von Leguminosen als Baustein innerhalb der Fruchtfolge, der dazu führt, dass weniger Pflanzenschutzmittel in Folgekulturen benötigt wird und weniger Dünger ausgebracht werden muss.
Wir unterstützenden den Einspruch und hoffen für alle Landwirte, Verbraucher und unsere Umwelt, dass dieser Erfolg haben wird.

https://www.agrarheute.com/news/greening-kommission-bleibt-pflanzenschutzmittel-verbot

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